Methodik

So entsteht ein Eintrag

Das Register dokumentiert, was Anbieter von KI-Tools in ihren öffentlichen Unterlagen zu Datenverarbeitung und AI Act schreiben. Es bewertet nicht.

Prüfschritte

  1. 01

    Primärquelle

    AVV, Nutzungsbedingungen, Subprozessorliste, Trust-Center: Unterlagen des Anbieters selbst, keine Blogs.

  2. 02

    Abrufdatum

    Jede Quelle trägt das Datum, an dem wir sie gelesen haben. Spätere Änderungen sind so erkennbar.

  3. 03

    Eintrag je Tarif

    Free, Team, Enterprise einzeln. Was sich nicht belegen ließ, steht als „nicht öffentlich dokumentiert“ da.

  4. 04

    Korrektur

    Anbieter und Leser melden Fehler mit Fundstelle. Wir prüfen gegen die Quelle und aktualisieren das Datum.

Woher die Angaben kommen

Was „nicht öffentlich dokumentiert“ bedeutet

belegt: mit Quellenicht öffentlich dokumentiert

Konnten wir eine Angabe an keiner Anbieterquelle belegen (Seite nicht abrufbar, nur per Login oder JavaScript zugänglich, Vertrag nur auf Anfrage), steht das sichtbar als solches da. Das heißt nicht, dass die Sache unproblematisch ist. Es heißt, dass wir sie nicht geprüft haben. Zusätzlich führt jeder Eintrag eine Liste offener Punkte.

Einträge „in Prüfung“

Einträge, die nur auf Sekundärquellen beruhen (derzeit der Vorbestand, Stand 06.–09.09.2026), sind als „in Prüfung“ markiert. Sie werden erst als belegt geführt, wenn sie an den Primärquellen des Anbieters nachgeprüft wurden. Je nach Konfiguration werden sie ganz ausgeblendet.

Aktualität

Vertragsbedingungen ändern sich, teils ohne Ankündigung. Jeder Eintrag zeigt sein Prüfdatum, jede Quelle ihr Abrufdatum. Geplant ist eine Neuprüfung je Tool im Quartalsturnus. Zwischen Prüfdatum und Ihrem Abruf kann sich die Lage geändert haben.

Keine Wertung, kein Einfluss Dritter

Es gibt keine Punkte, Ampeln oder Empfehlungen. Die AI-Act-Hinweise sind als „zur Prüfung“ gekennzeichnet und keine Rechtsberatung. Anbieter können Inhalt oder Reihenfolge eines Eintrags nicht kaufen. Das Register nutzt keine Anzeigennetzwerke, kein Tracking und keine Anbieterlogos.

Korrekturverfahren für Anbieter und Leser

Sie halten eine Angabe für unrichtig? Nennen Sie über das Korrekturformular:

  1. den betroffenen Eintrag und Tarif,
  2. die Angabe, die Sie für unrichtig halten,
  3. die zutreffende Angabe,
  4. die Fundstelle, idealerweise Ihr AVV, Ihre Subprozessorliste oder Ihre Nutzungsbedingungen.

Danach gilt:

Wir bearbeiten Meldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine feste Frist sagen wir nicht zu, weil die Prüfung davon abhängt, ob die Unterlagen des Anbieters öffentlich zugänglich sind.

Auswertung und Rohdaten

Die Einstufungen aller Tarife sind im Datenbericht zusammengefasst. Dort stehen auch die Zählregeln und die Rohdaten als CSV-Datei, eine Zeile je Tarif.