Woher die Angaben kommen
- Primärquellen: Auftragsverarbeitungsverträge, Nutzungsbedingungen, Datenschutzhinweise, Subprozessorlisten, Trust-Center, Hilfe- und Preisseiten des Anbieters selbst.
- Blogs, Vergleichsportale und Kanzleiartikel dienen nicht als Beleg für neue Einträge.
- Jede Angabe gilt für einen Tarif und trägt den Link zur Quelle samt Abrufdatum.
Was „nicht öffentlich dokumentiert“ bedeutet
belegt: mit Quellenicht öffentlich dokumentiert
Konnten wir eine Angabe an keiner Anbieterquelle belegen (Seite nicht abrufbar, nur per Login oder JavaScript zugänglich, Vertrag nur auf Anfrage), steht das sichtbar als solches da. Das heißt nicht, dass die Sache unproblematisch ist. Es heißt, dass wir sie nicht geprüft haben. Zusätzlich führt jeder Eintrag eine Liste offener Punkte.
Einträge „in Prüfung“
Einträge, die nur auf Sekundärquellen beruhen (derzeit der Vorbestand, Stand 06.–09.09.2026), sind als „in Prüfung“ markiert. Sie werden erst als belegt geführt, wenn sie an den Primärquellen des Anbieters nachgeprüft wurden. Je nach Konfiguration werden sie ganz ausgeblendet.
Aktualität
Vertragsbedingungen ändern sich, teils ohne Ankündigung. Jeder Eintrag zeigt sein Prüfdatum, jede Quelle ihr Abrufdatum. Geplant ist eine Neuprüfung je Tool im Quartalsturnus. Zwischen Prüfdatum und Ihrem Abruf kann sich die Lage geändert haben.
Keine Wertung, kein Einfluss Dritter
Es gibt keine Punkte, Ampeln oder Empfehlungen. Die AI-Act-Hinweise sind als „zur Prüfung“ gekennzeichnet und keine Rechtsberatung. Anbieter können Inhalt oder Reihenfolge eines Eintrags nicht kaufen. Das Register nutzt keine Anzeigennetzwerke, kein Tracking und keine Anbieterlogos.
Korrekturverfahren für Anbieter und Leser
Sie halten eine Angabe für unrichtig? Nennen Sie über das Korrekturformular:
- den betroffenen Eintrag und Tarif,
- die Angabe, die Sie für unrichtig halten,
- die zutreffende Angabe,
- die Fundstelle, idealerweise Ihr AVV, Ihre Subprozessorliste oder Ihre Nutzungsbedingungen.
Danach gilt:
- Wir bestätigen den Eingang und prüfen die Angabe gegen die genannte Primärquelle.
- Ist die Korrektur berechtigt, ändern wir den Eintrag und aktualisieren das Prüfdatum.
- Ist sie es nicht, teilen wir Ihnen die Begründung und die Quelle mit, auf die wir uns stützen.
- Bei strittiger Sachlage kennzeichnen wir die Angabe bis zur Klärung.
Wir bearbeiten Meldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine feste Frist sagen wir nicht zu, weil die Prüfung davon abhängt, ob die Unterlagen des Anbieters öffentlich zugänglich sind.
Auswertung und Rohdaten
Die Einstufungen aller Tarife sind im Datenbericht zusammengefasst. Dort stehen auch die Zählregeln und die Rohdaten als CSV-Datei, eine Zeile je Tarif.